Super großes Zweifamilienhaus mit tollem Garten in sehr ruhiger Siedlungslage!
260.49 m2 Wohnfläche | 890 m2 Grundstück
48455 Bad Bentheim
450.000 €
Ihr Ansprechpartner
48455 Bad Bentheim
695.000 €
Immobiliennetzwerk weltweit mit mehr als 126.000 Maklern!
Objektnummer: C21_KEAL_21626
Zimmer: 6 Zimmer
Grundstücksfläche: 248 m²
Wohnfläche: 292 m²
Die Käuferprovision beträgt 4,17 % des Kaufpreises inkl. 19% MwSt.
Diese prachtvolle Stadtvilla wurde im Jahr 1862 errichtet. Die jetzigen Eigentümer haben das Objekt mit großer Hingabe aufgearbeitet: Das gesamte Erdgeschoss (bis auf den Flur) wurde in den letzten Jahren sehr kostenintensiv entkernt und aufwendig nach dem neuesten Standard saniert, atmungsaktiv gedämmt und liebevoll renoviert.
Das Haus befindet sich nur 3 Gehminuten vom Zentrum Bad Bentheims entfernt. Die Autobahn in Bad Bentheim in nur ca. 5 Autominuten erreichbar. Alle Schulen, Kindergarten und auch Ärzte sind fußläufig oder auch mit dem Rad leicht zu erreichen. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in nur ca. 300m.
- Gasheizung 2011 Junkers - überall neue Heizkörper die auch Stilgerecht zum Haus passen - alle Fenster wurden gegen Holzfenster mit Sprossen und Isolierverglasung ausgetauscht - 2 Kuppelfenster ( Elektrisch zu öffnen) - aufgearbeitet Haustür - vollständige Dämmung der Außenwände und Böden im Erdgeschoss ( außer Flur, Sandsteinboden) - hochwertige Wasseraufbereitungsanlage - Austausch der gesamten Elektrik samt Schaltkästen und Unterverteilung ( 2011+2022) - WLAN, Switch in jeder Einheit - SAT-Anlage - Glasfaser - sämtliche Wasserleitungen für Heizkörper, Bäder und Küchen wurden erneuert. (OG in 2011 und EG 2022 ) - zwei schöne Einbauküchen - drei neue Bäder im EG und eins im OG - Holzparkett und Sandsteinböden - Kunststoffböden in der Küche im OG und Giebelzimmer ( Wohnbereich) - Kaminanschlussmöglichkeit im EG ( Diele) - ein betretbarer Teilkeller - ein weiterer Kellerräume wurden zugemauert und ist nicht begehbar ( Fotodokumentation)
Energieausweis: Gemäß § 79 Abs. 4 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) besteht für Baudenkmäler keine Verpflichtung, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis auszustellen oder vorzulegen.